Aktuelle Informationen zur RĂŒckerstattung des Netzzutrittsentgelts fĂŒr PV-Anlagen
Aktuelle Informationen zur RĂŒckerstattung des Netzzutrittsentgelts fĂŒr PV-Anlagen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden (OGH, 1 Ob 85/24t) und (OGH, 7 Ob 106/24z), dass beim Anschluss einer neuen Stromerzeugungsanlage â wie einer Photovoltaik-Anlage â an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug genutzt wird und in der vorhandenen AnschlusskapazitĂ€t bleibt, kein Netzzutrittsentgelt anfĂ€llt.
Was bedeutet das Urteil fĂŒr Sie?
Falls Sie eine Stromerzeugungsanlage installiert haben und dafĂŒr ein pauschales Netzzutrittsentgelt berechnet wurde, könnte eine RĂŒckerstattung in Frage kommen. Diese Regelung betrifft jedoch nur Anlagen, fĂŒr die keine zusĂ€tzlichen MaĂnahmen im Netz erforderlich waren.
Wie gehen wir vor?
Wir setzen die Entscheidung des OGH unmittelbar um und haben daher die Systematik zur Ermittlung und Verrechnung des Netzzutrittsentgelts angepasst.
Wichtige Informationen fĂŒr Sie:
Kein Handlungsbedarf: Sie mĂŒssen nicht aktiv werden oder sich an uns wenden. Wir prĂŒfen alle betroffenen FĂ€lle proaktiv.
Information ĂŒber RĂŒckerstattungen: Sollten Sie Anspruch auf RĂŒckerstattung haben, informieren wir Sie persönlich ĂŒber die nĂ€chsten Schritte.
Wir bitten um VerstÀndnis, dass die Umsetzung dieser Prozesse einige Zeit in Anspruch nehmen wird.