Drohnen-Inspektion fĂŒr Ihre Photovoltaikanlage

Die clevere Lösung fĂŒr Hausbesitzer – sicher, schnell und nachhaltig
Sie möchten sicherstellen, dass Ihre PV-Anlage auf dem Dach zuverlĂ€ssig funktioniert – ohne aufs Dach steigen zu mĂŒssen? Unsere Drohnen-Inspektion macht es möglich.


🔧 Ihre Vorteile als Hausbesitzer auf einen Blick:
✅ FrĂŒhzeitige Erkennung von SchĂ€den und Leistungsverlusten
Kleine Defekte wie ZellbrĂŒche, verschmutzte Module oder fehlerhafte Kontakte bleiben oft lange unbemerkt – und kosten auf Dauer bares Geld. Unsere Drohnen erkennen Probleme frĂŒhzeitig und helfen, grĂ¶ĂŸere SchĂ€den zu vermeiden.
✅ Keine gefĂ€hrlichen Dachbegehungen mehr
Sie oder ein Techniker mĂŒssen nicht mehr auf das Dach klettern. Die Inspektion erfolgt berĂŒhrungslos und vollstĂ€ndig aus der Luft – sicher, unkompliziert und innerhalb weniger Minuten.
✅ Gestochen scharfe Bilder und Thermografie
Unsere Drohnen erfassen Ihr Solardach mit hochauflösender Kamera- und Infrarot-Technik. So lassen sich auch unsichtbare Defekte sichtbar machen – fĂŒr eine prĂ€zise Analyse ohne Risiko.
✅ Weniger Aufwand – mehr Übersicht
Die Inspektion dauert nur kurz, erfordert keine aufwendige Vorbereitung und liefert Ihnen eine klare, digitale Auswertung – perfekt fĂŒr Wartung, Versicherung oder Garantiefragen.
✅ Umweltfreundlich & effizient
Die Inspektion verursacht weder LĂ€rm noch Emissionen und hilft, Ihre PV-Anlage dauerhaft effizient und nachhaltig zu betreiben.


🌞 So sichern Sie dauerhaft den Wert Ihrer Investition
Mit regelmĂ€ĂŸigen Drohnen-Checks verlĂ€ngern Sie die Lebensdauer Ihrer Solaranlage, verhindern teure Reparaturen und sichern sich langfristig den vollen Stromertrag.


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📞 07752 911-417
📧 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschĂŒtzt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
➡https://www.energie-ried.at/start/elektroinstallation

Die Reparaturabteilung der Energie Ried ist umgezogen

Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass unsere Reparatur der Energie Ried einen neuen Standort bezogen hat. Ab sofort finden Sie uns im:

Red Zac GebÀude, Hauptplatz 39, 4910 Ried im Innkreis, im 3. Stock.

Bitte beachten Sie, dass am Montag, dem 14.07.2025, nur ein eingeschrÀnkter Reparaturbetrieb möglich sein wird. Ab Dienstag15.07.2025 können wir wieder unseren regulÀren Betrieb aufnehmen.

Wir freuen uns ĂŒber Ihre Reparaturannahmen und sind bereit, Ihre GerĂ€te und Anlagen zu warten und zu reparieren. Unser Team ist darauf vorbereitet, Ihnen an unserem neuen Standort weiterhin bestmöglichen Service zu bieten. Wir bitten um Ihr VerstĂ€ndnis fĂŒr mögliche Unannehmlichkeiten wĂ€hrend des Umzugs und freuen uns darauf, Sie bald in unseren neuen RĂ€umlichkeiten begrĂŒĂŸen zu können.

Regeln fĂŒr das BefĂŒllen der Pools in Ried

Die Pool-Saison hat begonnen und du freust dich darauf, deinen Swimming-Pool zu befĂŒllen. Doch weißt du, dass die BefĂŒllung der Pools fĂŒr die Energie Ried GmbH als regionaler Trinkwasserversorger eine Herausforderung darstellt?

Um die BefĂŒllungen besser zu koordinieren, bitten wir dich, folgende Regelung einzuhalten:


Montag, Dienstag, Mittwoch: Alle WohnhÀuser mit geraden Hausnummern (2, 4, 6 ...) bis 22 Uhr
Freitag, Samstag, Sonntag: Alle WohnhÀuser mit ungeraden Hausnummern (1, 3, 5 ...) bis 22 Uhr
Donnerstag: Keine PoolfĂŒllungen, um unseren Brunnen und HochbehĂ€ltern eine Erholungspause zu gönnen


Deine Mithilfe hilft uns, die Wasserversorgung in Ried stabil zu halten. Teile diesen Beitrag mit deinen Nachbarn und Freunden, um sicherzustellen, dass jeder ĂŒber diese wichtigen Regeln informiert ist.
Danke fĂŒr deine Kooperation und einen schönen Sommer !

Das Kundencenter der Energie Ried ist umgezogen

Das neue Kundencenter der Energie Ried GmbH finden Sie ab sofort ➡ am Hauptplatz 18 in 4910 Ried 

Montag bis Donnerstag: 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00
Freitag: 07:30 - 11:00

Aktuelle Informationen zur RĂŒckerstattung des Netzzutrittsentgelts fĂŒr PV-Anlagen

Aktuelle Informationen zur RĂŒckerstattung des Netzzutrittsentgelts fĂŒr PV-Anlagen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden (OGH, 1 Ob 85/24t) und (OGH, 7 Ob 106/24z), dass beim Anschluss einer neuen Stromerzeugungsanlage – wie einer Photovoltaik-Anlage – an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug genutzt wird und in der vorhandenen AnschlusskapazitĂ€t bleibt, kein Netzzutrittsentgelt anfĂ€llt.

Was bedeutet das Urteil fĂŒr Sie?

Falls Sie eine Stromerzeugungsanlage installiert haben und dafĂŒr ein pauschales Netzzutrittsentgelt berechnet wurde, könnte eine RĂŒckerstattung in Frage kommen. Diese Regelung betrifft jedoch nur Anlagen, fĂŒr die keine zusĂ€tzlichen Maßnahmen im Netz erforderlich waren.

Wie gehen wir vor?

Wir setzen die Entscheidung des OGH unmittelbar um und haben daher die Systematik zur Ermittlung und Verrechnung des Netzzutrittsentgelts angepasst.

Wichtige Informationen fĂŒr Sie:

Kein Handlungsbedarf: Sie mĂŒssen nicht aktiv werden oder sich an uns wenden. Wir prĂŒfen alle betroffenen FĂ€lle proaktiv.

Information ĂŒber RĂŒckerstattungen: Sollten Sie Anspruch auf RĂŒckerstattung haben, informieren wir Sie persönlich ĂŒber die nĂ€chsten Schritte.

Wir bitten um VerstÀndnis, dass die Umsetzung dieser Prozesse einige Zeit in Anspruch nehmen wird.